Um ein gekauftes Fahrzeug zu überführen oder eine Probefahrt zu unternehmen, wird ein Kurzzeitkennzeichen benötigt. Wer verhindert ist, kann mit einer Vollmacht Kurzkennzeichen zu beantragen, jemanden damit beauftragen, das Überführungskennzeichen bei der Zulassungsstelle abzuholen.
Vollmacht für ein Kurzkennzeichen: Wann ist die Erteilung der Vollmacht sinnvoll?
Um ein Auto im Straßenverkehr zu bewegen oder an einer öffentlichen Straße zu parken, wird eine Zulassung und damit verbunden eine Haftpflicht-Versicherung benötigt. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind in der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV) fixiert.
Wer also ein abgemeldetes oder noch nicht angemeldetes Fahrzeug kauft, benötigt für Probefahrten und die Überführung ein Kurzzeitkennzeichen. Dabei handelt es sich um ein spezielles Autokennzeichen, das maximal fünf Tage gültig ist. Wenn der Fahrzeughalter verhindert ist und die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens nicht selber vornehmen kann, ist es möglich, jemandem eine Vollmacht zu erteilen. Dann kann das Auto problemlos überführt werden.
Kfz-Zulassung: Daten und Fakten
Folgende Zahlen über Zulassungen wurden für das Jahr 2017 vom Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht:
- Pkw-Neuzulassungen insgesamt: 3,44 Millionen
- Private Zulassungen: 35,6 Prozent
- Anteil an Dieselfahrzeugen: 38,8 Prozent
- Anteil alternativer Antriebe: 3,4 Prozent
- Euro-6-Anteil: 98,9 Prozent
- Kurzzulassungen: 128.008
Welche Dokumente werden für die Zulassung eines Fahrzeugs benötigt?
Für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Fahrzeugschein(Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Nachweis einer gültigen HU (Hauptuntersuchung) oder
- Sicherheitsprüfung (SP) sowie
- Nachweis über die Kfz-Haftpflichtversicherung ((eVB-Nummer)
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht im Original
Für die tatsächliche Überführung, die ebenfalls vom Bevollmächtigten vorgenommen werden kann, benötigt dieser einen gültigen Führerschein für die betreffende Fahrzeugklasse.
Seit 2011 erfolgt der Nachweis über die Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß Paragraf 23 Absatz 2 FZV nur noch in elektronischer Form. Der Kfz-Halter wendet sich zu diesem Zweck an seine Versicherung, die ihm eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer mitteilt, welche aus einer siebenstelligen Kombination von Zahlen und Buchstaben besteht.
Diese eVB Nummer wird von einer zentralen Datenbank bereitgestellt und kann direkt online beantragt werden. Die Zulassungsstellen haben Zugriff auf diese Datenbank und können somit die eVB Nummer verifizieren und die elektronische Versicherungsbestätigung bei der Anmeldung abrufen.
Erteilung der Vollmacht eines Kurzkennzeichen
Wer ein Auto an einen anderen Ort überführen oder damit Probefahrten durchführen möchte, muss das Auto nicht vollständig anmelden, sondern kann ein Kurzzeitkennzeichen nutzen. Die Gültigkeit dieses Kennzeichens ist auf maximal fünf Tage beschränkt.
Ein derartiges Überführungskennzeichen wird immer dann benötigt, wenn:
- ein Auto, Anhänger oder Motorrad nach dem Kauf überführt werden sollen
- einem Käufer beim Privatverkauf Gelegenheit zur Probefahrt gegeben werden soll
- ein Fahrzeug, das abgemeldet war, zur HU gebracht werden soll, weil der TÜV abgelaufen ist
Drei Arten von Kurzzeitkennzeichen gibt es
Für Überführungen und Probefahrten innerhalb Deutschlands reicht das Kurzzeitkennzeichen aus. Erfolgt die Überführung in ein EU-Land, wird zusätzlich eine Internationale Versicherungsbestätigung (grüne Karte) benötigt. Für eine Ausfuhr in Länder, die nicht zur EU gehören, muss man ein Ausfuhrkennzeichen besorgen.
Unterscheidung Kurzkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen
Auch bei der Ausfuhr nutzen viele Fahrzeughalter ein Kurzzeitkennzeichen. Diesem muss allerdings zusätzlich die grüne Versicherungskarte beigefügt werden. Das Kurzzeitkennzeichen ist wesentlich günstiger und die Beantragung einfacher. Darüber hinaus ist mit einem Kurzzeitkennzeichen nicht die Verpflichtung, Kfz-Steuern zu bezahlen, verbunden.
Bei Verwendung eines Ausfuhrkennzeichens müssen mindestens für einen Monat Kfz-Steuern bezahlt werden. Für den Zeitraum der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens, der in Monaten bemessen wird, werden Steuern fällig. Wird das Ausfuhrkennzeichen also nur wenige Tage genutzt, zahlt man für den Rest der Zeit umsonst Steuern.
Die grüne Versicherungskarte für das Ausfuhrkennzeichen erhält man beim zuständigen Versicherer. Innerhalb der EU wird das Kurzzeitkennzeichen in den meisten Fällen akzeptiert, in anderen Ländern kann es jedoch zu Problemen kommen, sodass in diesen Fällen die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens empfehlenswert ist.
Unterschied Kurzzeitkennzeichen und rotes Kennzeichen
Die roten Kennzeichen werden von Händlern für die Durchführung von Probefahrten oder zur Anmeldung genutzt. Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen können sie für mehrere Autos verwendet werden und sind nicht auf fünf Tage begrenzt. Nach wie vielen Monaten die Gültigkeit des roten Kennzeichens erlischt, kann der Händler bei der Beantragung festlegen. Auch Eigentümer von Oldtimern können ein rotes Autokennzeichen nutzen, um damit an Veranstaltungen teilzunehmen.
Vorgehensweise bei der Erteilung der Vollmacht für ein Kurzkennzeichen
Mit einer Vollmacht ein Kurzkennzeichen zu beantragen, ist problemlos möglich und sorgt dafür, dass die Überführung auch ohne persönliche Anwesenheit des Fahrzeughalters stattfinden kann. Der Bevollmächtigte handelt dann im Auftrag und an Stelle des Eigentümers. Bei der Erteilung der Vollmacht müssen einige Punkte beachtet werden.
Wann wir eine Vollmacht für ein Kurzkennzeichen benötigt?
Immer wenn der Halter des Fahrzeugs verhindert ist und ein Stellvertreter die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens übernehmen soll, muss diesem dafür eine entsprechende Vollmacht erteilt werden.
Das kann in folgenden Fällen sinnvoll sein:
- Fahrzeughalter ist beruflich verhindert
- Fahrzeughalter ist erkrankt
- Fahrzeughalter kann nicht vor Ort erscheinen
- Fahrzeughalter hat dringende Termine
- Fahrzeughalter ist körperlich eingeschränkt
In großen Städten muss mit einer langen Wartezeit bei den Zulassungsstellen gerechnet werden. Dort haben sich Dienstleister darauf spezialisiert, die Zulassung als bezahlten Service anzubieten. Auf diese Weise ersparen sich die Kfz-Halter einen Urlaubstag. Selbstverständlich müssen diese Dienstleister ebenfalls mit einer entsprechenden Vollmacht legitimiert werden.
Welche Inhalte müssen in der Vollmacht Kurzkennzeichen enthalten sein?
Zunächst sollte klar geregelt sein, für welche Zeitdauer das Kurzkennzeichen genutzt werden soll. Prinzipiell können Kurzzeitkennzeichen zwischen einem und fünf Tagen verwendet werden.
Darüber hinaus sollte die Vollmacht Kurzkennzeichen folgendes enthalten:
- Name des Fahrzeughalters
- Adresse des Fahrzeughalters
- Name des Bevollmächtigten
- Adresse des Bevollmächtigten
- Zweck der Vollmacht
- gewünschte Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens
- Optionen zur Gültigkeitsdauer und zum Widerruf der Vollmacht
- handschriftliche Unterschrift
Wer kann mit einer Vollmacht ausgestattet werden?
Der Fahrzeughalter entscheidet ganz allein, wer der Bevollmächtigte sein soll, den er mit dieser Aufgabe betraut. Es ist nicht nötig, dass ein verwandtschaftliches Verhältnis vorliegt. Man kann auch einen Freund oder Nachbarn damit beauftragen, ein Kurzzeitkennzeichen zu besorgen. Es ist sogar theoretisch möglich, einem Minderjährigen die Vollmacht zu erteilen, wenn dessen Erziehungsberechtigte zustimmen und dieser das Auto nicht selbst überführen soll. Außerdem ist in diesem Fall die Vorlage des Ausweises eines Erziehungsberechtigten nötig.
Umfasst die Vollmacht die tatsächliche Überführung des Fahrzeugs, muss der Beauftragte einen Führerschein besitzen. Sowohl die Vollmacht als auch alle anderen Dokumente, die bei der Zulassungsstelle vorgezeigt werden müssen, sind im Original vorzulegen.
Sogar bei engen verwandtschaftlichen Verhältnissen ist die Ausstellung einer Vollmacht nötig, da ansonsten weder die Eltern noch der Ehepartner die Beantragung des Überführungskennzeichens vornehmen können.
Kurzzeitkennzeichen für einen Firmenwagen
Bei der Beantragung eines Kurzkennzeichens für eine Firma sind alle oben genannten Unterlagen vorzulegen. Zusätzlich müssen die Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem Handelsregister sowie der Ausweis des Verantwortlichen (Firmeninhaber, Prokurist oder Geschäftsführer) im Original vorgelegt werden.
Möglichkeit der zeitlichen Begrenzung der Vollmacht
Eine zeitliche Begrenzung ist grundsätzlich möglich. Eine Festlegung von weniger als fünf Tagen ist sinnvoll, wenn man selbst erkrankt ist und nur für kurze Zeit eine Vertretung benötigt. Außerdem ist die erteilte Vollmacht kein dauerhaft übertragenes Recht und kann deshalb jederzeit vom Fahrzeughalter widerrufen werden. Mit der Erteilung einer Vollmacht Kurzkennzeichen sind also kaum Risiken, aber die Möglichkeit, sich kurzfristig vertreten zu lassen, verbunden.
Wird in der Vollmacht eindeutig festgelegt, dass sie für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens eines speziellen Fahrzeugs erteilt wurde, erlischt sie übrigens, sobald dieser Auftrag ausgeführt wurde und muss nicht extra widerrufen werden. Für die Abmeldung eines Autos ist keine Vollmacht nötig.
Wird eine notarielle Beglaubigung benötigt?
Die Beglaubigung durch einen Notar ist nicht notwendig, damit die Vollmacht Kurzkennzeichen rechtswirksam ist. Es ist jedoch wichtig, dass sich der Bevollmächtigte ausweisen kann und darüber hinaus ist es sinnvoll, dem Vertreter den eigenen Personalausweis auszuhändigen, damit dieser seine Legitimation beweisen kann.
Um jegliche Unstimmigkeiten und Missverständnisse auszuräumen, sollte die Vollmacht Kurzkennzeichen schriftlich aufgesetzt und durch handschriftliche Unterschrift fixiert werden. Mit einer Mustervorlage aus dem Internet ist es sehr einfach, eine Vollmacht für ein Kurzkennzeichen zu erstellen. Zu diesem Zweck wird die Mustervorlage ausgedruckt und dann werden nur noch die persönlichen Angaben eingetragen.
Voraussetzung für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens
Kurzzeitkennzeichen wurden in der Vergangenheit für Fahrzeugverschiebungen durch kriminelle Banden missbraucht. Diese machten es sich zunutze, dass die Autos nicht im zentralen Register gespeichert waren. Wenn das Auto dann weiterverkauft wurde, war es nicht mehr möglich, einen Fahrzeughalter zu identifizieren.
Ein weiteres Problem bestand darin, dass mit einem Überführungskennzeichen ausgestattete Fahrzeuge keine gültige HU oder Sicherheitsprüfung benötigten und deshalb auch nicht-verkehrstüchtige Autos im Straßenverkehr bewegt wurden. Diese Missstände hat der Gesetzgeber im Jahr 2015 zum Anlass genommen, die Regeln für die Erteilung von Kurzzeitkennzeichen zu verschärfen.
Kurzzeitkennzeichen werden von den Zulassungsstellen seit dem 01.04.2015 nur noch unter folgenden Voraussetzungen erteilt:
- das Kfz ist der Zulassungsstelle bekannt
- Nachweis über gültige HU oder Sicherheitsprüfung liegt vor
- der Fahrzeugschein ist korrekt ausgestellt
Liegt keine Bescheinigung über die HU oder die Sicherheitsprüfung vor, kann zwar ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden. Es darf jedoch zunächst nur für den direkten Weg zu einer akkreditierten Prüfstelle (TÜV, DEKRA oder GTU) genutzt werden.
Optische Gestaltung des Kurzzeitkennzeichens
Optisch unterscheidet sich das Überführungskennzeichen nicht wesentlich von einem herkömmlichen, unbegrenzt gültigen Kfz-Kennzeichen. Zuerst wird das Buchstabenkürzel des betreffenden Landkreises oder der Kommune eingeprägt. Es folgt eine blaue Stempelplakette und dann eine mit „03“ oder „04“ beginnende Ziffernfolge. Rechts am Rand befindet sich ein gelbes Feld, in welchem weitere Zahlen eingeprägt sind. Dort ist das Ablaufdatum eingestanzt und zwar von oben nach unten in der Reihenfolge Tag, Monat und Jahr.
Kurzzeitiger Versicherungsschutz
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jedes Auto, welches in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, versichert sein muss. Eine Haftpflichtversicherung schützt andere Verkehrsteilnehmer davor, im Schadensfall ihre Forderungen auf dem Rechtsweg einklagen zu müssen und übernimmt mit dem Kfz verursachte Personen- und Sachschäden.
Ohne gültigen Versicherungsschutz darf das Auto nicht auf öffentlichem Grund geparkt werden. Wer sein Kfz privat verkaufen möchte und es nicht weiterhin angemeldet und versichert lässt, benötig also einen Stellplatz auf einem privaten Grundstück. Wird das Auto dennoch an der Straße geparkt, drohen Bußgelder und das Abschleppen des Fahrzeugs.
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