ADAC fordert Kulanz bei Parkverstößen

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Der ADAC Nordrhein hat 2019 eine Initiative zur privaten Parkraumbewirtschaftung von Supermarkt-Parkplätzen gestartet, was bei den Mitgliedern auf großen Unmut gestoßen ist. Hauptkritikpunkte sind die schlechte Lesbarkeit der Parkbedingungen, die als Abzocke von treuen Kunden empfunden wird, sowie die fehlende Kulanz bei Verstößen gegen die Parkordnung. Aufgrund des hohen Parkdrucks in Großstädten und in der Nähe von Bahnhöfen und Einkaufszentren überwachen immer mehr Supermarktketten ihre Kundenparkplätze und verhängen Vertragsstrafen.

ADAC Nordrhein: Kritik an Vertragsstrafen und Kosten

Den Mitgliedern des ADAC Nordrhein sind verschiedene Probleme im Zusammenhang mit den Parkbedingungen aufgefallen. Ein Problem betrifft die zusätzlichen Kosten, die neben der Vertragsstrafe erhoben werden können. Dazu gehören Bearbeitungs- und Mahngebühren sowie Inkassokosten, die den Gesamtbetrag auf über 100 Euro erhöhen können. Die ADAC Juristin weist jedoch darauf hin, dass solche Kosten nur bei Verzug gezahlt werden müssen, also wenn der Zahlschein nicht fristgerecht beglichen wird. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Kosten von einem Anwalt überprüfen zu lassen, insbesondere wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

Die meisten Mitgliederanfragen betreffen die Parkplätze von ALDI und der REWE Group. Diese Parkplätze werden häufig von den Unternehmen Park & Control PAC GmbH, fair parken GmbH oder PRS Parkraum Service GmbH bewirtschaftet. Die Vertragsstrafen liegen in der Regel zwischen 25 und 30 Euro, wobei PRS Parkraum Service GmbH mit 15 Euro die niedrigste Gebühr verlangt. Viele Mitglieder haben aus Angst vor höheren Kosten und rechtlichen Auseinandersetzungen gezahlt, planen jedoch, in Zukunft woanders einzukaufen.

Der ADAC Nordrhein fordert von Supermarktketten und Parkraumbewirtschaftern eine höhere Kulanz. Kunden, die beispielsweise nur vergessen haben, ihre Parkscheibe auszulegen, sollten bei Vorlage des Kassenbons von der Vertragsstrafe befreit werden. Um eine Annullierung oder zumindest eine Reduzierung des Betrags zu erreichen, wird den Kunden geraten, sich sofort beim Filialleiter zu beschweren und ihren Einkauf nachzuweisen.

Auf die Anfrage des ADAC Nordrhein hin waren lediglich zwei der kontaktierten Parkraumbewirtschafter bereit, eine Stellungnahme abzugeben. Die fair parken GmbH und ParkRaum-Management PRM GmbH sagten zu, bei vergessener Parkscheibe einen kundenfreundlichen Umgang zu pflegen, sofern der Kassenzettel als Nachweis vorgelegt wird. Die Erfahrungsberichte der ADAC Mitglieder bestätigten jedoch nur in seltenen Fällen, dass diese Zusagen auch tatsächlich umgesetzt werden. In einigen Fällen wurden Forderungen erst nachträglich fallen gelassen, wenn der Kassenbon vorgelegt wurde. Die Unternehmen Park & Control PAC GmbH und PRS Parkraum Service GmbH wollten sich nicht äußern.

Der ADAC Nordrhein hat LIDL, REWE, ALDI, EDEKA und PENNY gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Alle Unternehmen haben zugesichert, eine kundenfreundliche Lösung anzustreben. LIDL setzt Bodensensoren ein, um die Parkdauer auf etwa der Hälfte seiner Parkplätze zu überwachen.

Rechtsexpertin Hübner begrüßt die Maßnahme, bei der Supermärkte die Parkdauer auf ihren Parkplätzen mithilfe von Bodensensoren überwachen. Sie betont jedoch, dass die Sensorik einwandfrei funktionieren muss, um im Zweifelsfall ein Fehlverhalten nachweisen zu können. Es ist auch wichtig zu beachten, dass einige Supermärkte nur Mieter in einem Gewerbepark mit mehreren Einzelhandelsgeschäften sind, was bedeutet, dass ihre Einflussmöglichkeiten auf den Parkraumbewirtschafter begrenzt sind.

Um die Situation zu verbessern, hat der ADAC Nordrhein von Supermarktketten und Parkraumbewirtschaftern gefordert, dass die Vertragsstrafen auf maximal 20 Euro festgelegt werden sollten. Damit würde sich die Höhe der Strafen an der Untergrenze des Bußgeldes für einen einfachen Parkverstoß orientieren. Zudem sollte der Begriff „Vertragsstrafe“ auf der Beschilderung besonders auffällig dargestellt werden, um Kunden von Anfang an über die möglichen Konsequenzen eines Verstoßes zu informieren.

Zusätzlich zu den genannten Lösungsansätzen wird vorgeschlagen, von der Verhängung einer Vertragsstrafe abzusehen, wenn ein offensichtlicher Kunde des Supermarktes lediglich vergessen hat, eine Parkscheibe auszulegen. Dies ist eine kundenfreundliche Maßnahme, um unnötige Kosten zu vermeiden und den Kunden entgegenzukommen. Des Weiteren wird empfohlen, kurze Fahrten zu benachbarten Mitbewerbern nach dem Einkauf großzügig zu tolerieren, da dies ökologisch sinnvoll ist und eine effiziente Nutzung des Parkraums ermöglicht.

Um Forderungen zu vermeiden, gibt der ADAC Nordrhein Verbraucher-Tipps. Dazu gehört, auf die Hinweisschilder beim Betreten des Parkplatzes zu achten und die Regeln zur Nutzung und Begrenzung der Parkzeit zu beachten. Es ist wichtig, eine gut sichtbare Parkscheibe im Fahrzeug anzubringen und den Kassenbon nach dem Einkauf aufzubewahren, um im Bedarfsfall nachweisen zu können, dass man Kunde des Geschäfts war.

Wenn an der Windschutzscheibe eine Vertragsstrafe gefunden wird, sollte man umgehend den Marktleiter des Supermarktes oder den beauftragten Parkraumbewirtschafter kontaktieren, um eine Beschwerde einzulegen. Falls eine Forderung vorliegt, die als unverhältnismäßig hoch erscheint, empfiehlt der ADAC Nordrhein, sich rechtlich beraten zu lassen oder einen Rechtsanwalt mit Unterstützung einer Rechtsschutzversicherung zu beauftragen, um unberechtigte Forderungen erfolgreich abzuwehren.

Kunden-Zufriedenheit steigern mit neuen Maßnahmen

Eine kundenorientierte Gestaltung der Vertragsstrafen auf Supermarkt-Parkplätzen ist das Ziel des ADAC Nordrhein. Durch transparente Beschilderung und den Verzicht auf Vertragsstrafen bei vergessener Parkscheibe sollen Kunden entgegenkommen werden. Zudem wird empfohlen, kurze Fahrten zu benachbarten Mitbewerbern zu tolerieren, um eine umweltfreundlichere Nutzung der Parkplätze zu ermöglichen.

Es wird betont, dass der Datenschutz bei der elektronischen Überwachung der Parkzeit besonders beachtet werden muss. Zusätzlich wird die Möglichkeit, den Parkplatz über eine Smartphone-App mit anderen zu teilen, als effiziente Nutzung des freien Parkraums angesehen. Durch diese Maßnahmen können die Probleme mit Vertragsstrafen auf Supermarkt-Parkplätzen gelöst und die Kundenzufriedenheit verbessert werden.

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