TÜV für Anhänger Umbau: Was gilt es zu beachten?

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Ob für Holz, Blumen oder Schutt: Die Gründe für einen Anhänger sind ebenso vielfältig wie das, was mit diesem transportiert werden soll. Stehen die Finanzen gerade etwas schlechter, baut mancher seinen Anhänger selbst um. Doch erst muss der TÜV für Anhänger-Umbau noch grünes Licht geben, bevor dieser auf die Straße darf.


Der TÜV und der Anhänger-Umbau: Allgemeines

Werden die Geschäftsfelder erweitert oder vergrößert sich die Zahl der Kunden, kann es schnell passieren, dass der alte PKW-Anhänger zu klein ist. Aus finanziellen Gründen setzen viele Hobbyhandwerker und -bastler dann auf die Marke „Eigenbau“ bzw. „Eigen-Umbau“. Doch damit alle Mühen nicht umsonst sind und das Umbauen am Ende auch mit der Betriebserlaubnis durch den TÜV belohnt wird, müssen einige Regeln beachtet werden.

Ebenso wie für den PKW, so gilt auch für den (umgebauten) Anhänger: Er muss die Sicherheitsregeln und Vorgaben der technischen Prüforganisationen (TÜV) einhalten – so z.B. hinsichtlich Größe, Gewicht, Ladung, Spiegel oder auch der Plane. Die Fahrt zum TÜV wegen des Anhänger-Umbaus bleibt einem also auch in diesem Fall nicht erspart. Generell gilt: In regelmäßigen Abständen müssen auch bei einem Anhänger die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) erfolgen. Werden die Fristen nicht eingehalten, droht ein (teils saftiges) Bußgeld.

Um den TÜV für den Anhänger-Umbau problemlos zu erhalten, sollte man sich rechtzeitig über alle erforderlichen Vorschriften, Fristen und einzuhaltenden Regelungen informieren. Schließlich sind für den TÜV bei der Prüfung des Anhängers völlig andere Kriterien von Bedeutung als bei einem PKW. Und das gilt auch bei einem Umbau: Denn sobald man beträchtliche Änderungen sowie entsprechende Eingriffe selbst vornimmt, kann es sein, dass diese erst durch den TÜV „abgenommen“ werden müssen.

Dies gilt vor allem, wenn der Umbau zu einer:

  • Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens führt
  • wenn durch den Umbau mit der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen ist

Fragen dazu beantworten die entsprechenden Abteilungen und Experten der jeweiligen TÜV-Zulassungsstellen. Zudem erhält man dort ebenso Tipps zum korrekten Umbau, wie auf entsprechenden Themen-Websites und Portalen, z.B. Kuhnert-Anhänger.de.


Vorgaben des TÜV: Anhänger-Umbau und was beachtet werden muss

Wenn der TÜV für den Anhänger-Umbau vorgenommen wird, erfolgt dies nach ebenso strengen Vorgaben und Vorschriften wie beim Auto. Die Hoffnung, dass man sich die TÜV-Untersuchung sparen kann, da es sich „nur“ um einen Anhänger und „nur“ um einen Umbau handelt, kann man getrost über Bord werfen, denn: Auch bei einem Anhänger gelten höchste, einzuhaltende Sicherheitsvorkehrungen.

So dürfen nach dem Aufbau bzw. den Umbauten am Anhänger die zugelassenen Maße keinesfalls überschritten werden. Alles, was geändert wurde, muss fest und sicher sein, das gilt vor allem für die Ladung. Der TÜV wird im Anschluss an den Anhänger-Umbau auch checken, ob das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird und ob der Spriegel zur Abdeckung der Ladung ordnungsgemäß sitzt. Um Probleme beim TÜV zu vermeiden, kann man vor der Fahrt dorthin auch selbst noch einige Dinge am Anhänger prüfen.

Folgende Fragen wären z.B. zu klären:

  1. Befinden sich die Reifen noch in ordentlichem Zustand?
  2. Sind Profiltiefe und Luftdruck korrekt?
  3. Gibt es Löcher oder Rostablagerungen im Anhängerboden oder den Wänden?
  4. Ist die Plane in Ordnung (Risse dürfen nicht vorhanden sein)?

Wird all dies überprüft und hält man sich an die gesetzlichen Regelungen, wird der TÜV für den Anhänger-Umbau ziemlich sicher problemlos erteilt.

1 Kommentar

  1. Abgasuntersuchung bei einem Anhänger?!?
    Im Text steht die müsse erfolgen. Wie soll das gehen?
    Dann steht da noch „…Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens führt…“.
    „Abgase“?

    Was für Änderungen sind gemeint, wenn der Anhänger nicht mehr für die Menge Transportgut reicht?
    Die Ladeflächengröße?

    Was ist, wenn man nur einen Kasten aufsetzt?

    Von der Logik her ist das doch nichts anderes als Ladung.
    Und wenn Ich die Seitenwände festschraube, ist das Ladungssicherung.
    Gibt es da evtl. Feinheiten um Neuanbnahme und nicht Neuabnahme zu trennen?
    Was ist mit einem Kasten der genau innen in den vorhanden evtl. 30cm hohen Anhänger rein passt? Darf Ich den Kasten mit Schrauben als Ladung sichern? Oder muss Ich Zurrgurte nehmen O_o ?
    Oder auch Schellen? Letzteres wirkt dann wieder als ob es zum Anhänger gehört, weil auch auf der Anhängerseite ein Teil dran ist. Z.B. diese Haken.
    Bei den Schrauben wären nur Löcher im Anhänger, und diese Änderung kostet ja wohl nicht die Zulassung.

    Es wäre grundsätzlich nicht verkehrt wenn der Kasten abnehmbar ist.

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