Ob neu oder gebraucht, mit dem Besitz eines stattlichen Sportwagens geht für viele Autofans ein lang ersehnter Wunsch in Erfüllung. Um das neue Traumauto gegen alle Gegebenheiten zu abzusichern, muss zuerst ein Angebot von der Versicherung eingeholt werden. Spätestens in dem Moment kommt für manch Sportwagenbesitzer der Schock: Viele Gesellschaften verlangen horrende Preise für die Absicherung des sportlichen Gefährts. Wie sich trotz mehr als 300 PS Beiträge sparen lassen, erklärt dieser Artikel.
Anbieter vergleichen
Unter Autobesitzern sind zwei verschiedene Versicherungstypen anzutreffen: Typ 1 ist bereits seit vielen Jahren bei ein und derselben Gesellschaft versichert. Typ 2 wechselt regelmäßig den Anbieter und vergleicht jedes Jahr aufs Neue verschiedene Tarife. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass sich Tariferhöhungen so ganz einfach umgehend lassen können. Doch beim Vergleichen und Wechseln sollten Versicherungsnehmer auf verschiedene Kriterien achten, um ihren Sportwagen auch bedarfsgerecht abzusichern:
- Leistungen anpassenWer zuvor eine Vollkaskoabsicherung hatte und bei seiner neuen Gesellschaft lediglich gegen Teilkaskoschäden abgesichert ist, spart zwar Beiträge, ist aber auch deutlich schlechter versichert. Um einen direkten Vergleich zu haben, darf nicht nur die Prämie in Betracht gezogen werden. Verbraucher müssen zusätzlich auf die Vertragsinhalte und den Leistungsumfang achten.
- Schadenfreie Jahre exakt übernehmenDie schadenfreien Jahre spiegeln wieder, wie lange ein Versicherter bereits unfallfrei gefahren ist. Beim Versicherungsvergleich müssen diese exakt angegeben sein. Bereits ein Jahr mehr kann sich erheblich auf den Beitrag auswirken. Vorsicht bei Sonderregelungen: Viele Gesellschaften bieten eine Sondereinstufung an, beispielsweise für Kinder von bestehenden Kunden. In diesem Fall begann der Vertrag nicht mit null Jahren, sondern erhielt eine explizite Einstufung meist von einem halben bis zwei Jahren. Bei einem Versicherungswechsel entfällt die Sondereinstufung.
Den Vertrag ordnungsgemäß kündigen
Wer seine bestehende Kfz-Versicherung kündigen möchte, um zu einem neuen Anbieter zu wechseln, muss das Kündigungsschreiben immer als Einschreiben versenden. Nur so kann er im Einzelfall nachweisen, dass dieses fristgerecht abgesendet wurde.
Bei einer ordnungsgemäßen Kündigung lässt sich der bestehende Vertrag zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Diese ist meist im Versicherungsschein oder der letzten Beitragsrechnung ausgewiesen. Das Kündigungsschreiben muss spätestens einen Monat vor Vertragsablauf bei der Gesellschaft vorliegen.
Erhöht die Versicherung den Beitrag, besteht für Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Nach Eingang der Mitteilung haben Versicherungsnehmer auch in diesem Fall die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme über die Erhöhung außerordentlich zu kündigen.
Bei einer Neuanmeldung des Sportwagens ist der Halter nicht dazu verpflichtet, wieder auf seine Vorversicherung zurückzugreifen. Da in diesem Fall ein komplett neuer Vertrag zustande kommt, kann er sowohl die Gesellschaft, wie auch den Tarif frei wählen. Die Versicherung wird von der Zulassungsstelle schriftlich darüber informiert, wenn ihr Versicherungsnehmer sein Fahrzeug abgemeldet hat. Der bis dato bestehende Vertrag erlischt zu diesem Zeitpunkt und der Kunde erhält eine Rückerstattung der bis dahin bezahlten Beiträge.
Video: Supersportwagen sportlich versichert
Nützliche Zusatzleistungen für Sportwagenbesitzer
Ein schneller Ferrari oder ein wertvoller Oldtimer benötigen eine andere Absicherung als ein Familienauto. Sie sind meist nicht nur erheblich teurer in der Anschaffung, auch Reparaturen oder die Beschaffung von Ersatzteilen ist schwieriger. Es gibt daher einige Versicherungsleistungen, welche für Besitzer teurer Autos klar von Vorteil sind:
- Verlängerte NeupreisentschädigungSportwagen kosten Geld, meist nicht wenig. Und bei einem Unfall ist schnell ein großer Schaden passiert, bei dem die Reparatur den Wert des Fahrzeugs übersteigen kann. Daran muss nicht zwingend die Unachtsamkeit des Halters schuld sein, bei Fahrerflucht bleibt der Fahrzeugbesitzer ebenfalls auf seinen Kosten sitzen. Abhilfe schafft eine Vollkaskoversicherung. Diese bezahlt die Schäden am eigenen Auto, selbst bei Eigenverschulden. Wichtig ist für Besitzer wertvoller Kraftfahrzeuge jedoch, dass die meisten Gesellschaften für den Neupreis nur innerhalb eines Jahres aufkommen.Passiert der Unfall 15 Monate nach Kaufdatum, erhält der Versicherte nicht den kompletten Preis für sein Auto. Problematisch ist dies vor allem dann, wenn das Fahrzeug finanziert ist. In diesem Fall ist ein Kredit abzubezahlen. Und der Fahrer braucht ein neues Gefährt.Gerade bei teuren Autos ist es ratsam, eine Verlängerung der Neupreisentschädigung zu beantragen. Mit dieser Zusatzleistung bezahlen Versicherungen im Schadensfall bis zu 24 Monate nach dem Kauf den vollen Kaufpreis.Mit der verlängerten Neupreisentschädigung erhalten Versicherte bei einem Schaden in den ersten zwei Jahren den Kaufpreis des Fahrzeugs erstattet
- Die schadenfreien Jahre mit dem Rabattretter schützenKurz eingeparkt und schon ist es passiert: Ein unschöner Kratzer macht sich auf dem glanzvollen Lack breit. Da hilft nur eins: In die Werkstatt und den Schaden reparieren lassen. Zum Glück gibt es die Vollkaskoversicherung, welche die Rechnung dafür bezahlt. Doch diese Unachtsamkeit holt Betroffene spätestens mit der nächsten Hauptfälligkeit ein: Aufgrund der Regulierung des Schadens erfolgt eine Neueinstufung des Schadenfreiheitsrabatts.Dieser unliebsame Vorgang kann die Versicherungsprämie deutlich in die Höhe treiben. Nicht selten müssen Kunden mit Mehrkosten von über 200 Euro rechnen.Um eine Rückstufung und damit die Beitragserhöhung zu vermeiden, bieten Versicherungsgesellschaften einen Rabattretter an. Durch diesen wird der Vertrag weiterhin so behandelt, als hätte kein Schadensvorfall stattgefunden. Doch Vorsicht bei einem Wechsel: Kündigt der Kunde seinen Vertrag, gibt die Vorversicherung der neuen Gesellschaft den Schaden weiter, sodass durch diese nachträglich eine entsprechende Rückstufung stattfindet.
4 Tipps, um den Sportwagen günstig abzusichern
Die Versicherung für die restaurierte Corvette oder den sportlichen Allrounder kann ein großes Loch in den Geldbeutel reißen. Um das neue Fahrzeug günstig aber optimal abzusichern zu können, helfen diese vier Tipps:
- Weniger Fahren, um günstiger versichert zu seinWenn es draußen regnet und stürmt, darf der neue Flitzer gerne auch mal in der Garage bleiben. Das wirkt sich nicht nur positiv auf das Fahrzeug auch, auch die Versicherungsprämie lässt sich damit deutlich senken. Denn wer wenig fährt, spart Beiträge. Personen, die viel mit ihrem Auto auf der Straße verkehren, laufen auch eher Gefahr, einen Schaden zu verursachen. Aus diesem Grund müssen sie einen höheren Beitrag bezahlen als Wenig-Fahrer. Es ist finanziell von Vorteil, hin und wieder die Bahn anstelle des Audis zu nehmen.
- Werkstattbindung vereinbarenMittlerweile bietet nahezu jede Gesellschaft einen Rabatt von bis zu 20 Prozent an, wenn Kunden in ihrem Vertrag eine Werkstattbindung vereinbaren. Diese Klausel besagt, dass der Versicherte im Schadensfall sein Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren lässt. Für das Unternehmen liegt der Vorteil dabei klar auf der Hand: Durch die Vereinbarung sind die Kosten für die Reparatur deutlich geringer. Doch auch die Kunden profitieren von dieser Regelung, denn neben der günstigeren Prämie erhalten sie häufig bevorzugte Termine und genießen mehr Leistungen.
- Nur selbst mit dem Fahrzeug fahrenFür viele Sportwagenbesitzer ist das Auto ihr erklärter Liebling und sie geben es nur ungern aus der Hand. Wer es allerdings gut meint und Freunden und Familie das Fahrzeug leiht, muss mit deutlich höheren Versicherungsbeiträgen rechnen. Gesellschaften sehen darin ein hohes Schadenrisiko, welches sie mit einem satten Mehrbeitrag versehen. Günstig versichert ist, wer selbst hinter dem Steuer sitzt.
- Ein Saisonkennzeichen anmeldenAutoliebhaber lassen ihr Fahrzeug in den Wintermonaten oftmals in der Garage stehen. Schnee, Eis und Streusalz schaden dem Lack und dem Unterboden. Um in dieser Zeit nicht unnötigerweise Versicherungsbeiträge zu entrichten, können Halter auf ein Saisonkennzeichen zurückgreifen. Diese erlauben es ihnen nur in bestimmten Monaten mit dem Sportwagen auf der Straße zu verkehren. Für die Zeit, in der das Auto außer Betrieb ist, muss der Versicherte auch keine Beiträge bezahlen, denn der Vertrag ist zu diesem Zeitpunkt außer Kraft gesetzt.
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