Bevor eine Versicherungsgesellschaft einen Vertrag für die Kfz-Versicherung mit einem Kunden abschließt, holt sie normalerweise eine Schufa-Auskunft ein. Fällt diese negativ aus, lehnt sie den Vertrag häufig ab. Doch auch in diesem Fall gibt es Möglichkeiten, um das Auto zu versichern.
Schufa: Ein Problem bei der Kfz-Versicherung
Ein Auto zählt zur Grundausstattung eines Haushalts in Deutschland. Dafür ist jedoch eine Kfz-Versicherung notwendig. Ohne diese ist es nicht erlaubt, das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße zu bewegen. Für die meisten Menschen stellt es kein Problem dar, eine passende Versicherung abzuschließen. Die Angebote hierfür sind ausgesprochen vielfältig.
Allerdings können hierbei hin und wieder Probleme auftreten. Insbesondere bei einer negativen Schufa-Auskunft lehnen viele Versicherungsunternehmen den Vertragsschluss ab. Das kann die Mobilität der Betroffenen erheblich einschränken. Doch gibt es auch in diesen Fällen in der Regel eine Lösung. Dieser Artikel stellt vor, welche Probleme die Schufa beim Abschluss einer Kfz-Versicherung hervorrufen kann und auf welche Weise es dennoch möglich ist, das Auto zu versichern.
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Schufa: Was ist das eigentlich?
Zunächst ist es wichtig, genau zu wissen, was die Schufa eigentlich ist. Der Ausdruck stellt eine Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung dar. Daraus wird bereits deutlich, was die Aufgabe dieser Institution ist: Sie soll den Kreditgebern mehr Sicherheit geben. Zu diesem Zweck sammelt sie alle Daten, die mit der Kreditvergabe in Verbindung stehen. Wenn eine Person einen Kredit aufnimmt, registriert die Schufa dies. Das Gleiche ist der Fall, wenn sie die Raten nicht rechtzeitig zurückzahlt. Auch wenn es zum Missbrauch einer Kreditkarte oder eines Kontos kommt, erfasst die Schufa den entsprechenden Sachverhalt.
Wenn nun eine Bank einen Kredit vergeben will, holt sie bei der Schufa eine Auskunft über den Kreditnehmer ein. So erfährt sie zum einen, wie es um dessen Zahlungsmoral bestellt ist. Zum anderen erhält sie Auskunft darüber, ob weitere Kredite bestehen. Weitere Faktoren, die für die Berechnung herangezogen werden, sind die Vermögenssituation, das Alter und der Wohnort. Anhand dieser Daten kann der Kreditgeber beurteilen, ob eine Kreditvergabe sinnvoll ist oder ob zu hohe Risiken bestehen.
Schufa-Auskunft auch beim Abschluss von Verträgen
Mittlerweile erfolgt eine Schufa-Auskunft jedoch nicht nur bei der Kreditvergabe. Auch bei Verträgen – beispielsweise für das Handy oder für die Kfz-Versicherung – holen die entsprechenden Unternehmen eine Auskunft bei der Schufa ein. Das Ziel besteht darin, herauszufinden, ob der Antragsteller seine Rechnungen normalerweise bezahlt oder ob dabei Probleme zu erwarten sind. Sollte die entsprechende Person ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, können durch den Aufwand für Mahnungen und Gerichtsverfahren hohe Kosten entstehen. Viele Unternehmen lehnen den Vertragsschluss daher von vornherein ab, wenn ein hohes Ausfallrisiko besteht.
Niedriger Schufa-Score kann zu Ablehnung bei der Kfz-Versicherung führen
Anhand der Daten, die die Schufa über eine bestimmte Person sammelt, erstellt sie einen Scoring-Wert. Dieser liegt zwischen 0 und 100. Wenn eine Person die volle Punktzahl von 100 erreicht, bedeutet dies, dass keinerlei Probleme vorliegen und dass sie in vollem Umfang kreditwürdig ist. Liegt er hingegen bei 0, bedeutet dies, dass es nicht ratsam ist, einen Kredit zu vergeben. Der Schufa-Score kann jedoch auch viele Zwischenwerte einnehmen. Wenn nur ein kleiner weiterer Kredit besteht oder wenn es nur ein einziges Mal versäumt wurde, die Rate für den Kredit rechtzeitig zu bezahlen, führt das nur zu einem geringen Abzug.
Sollte nun eine Versicherung eine Schufa-Auskunft einholen, erhält sie den Scoring-Wert des Antragstellers. Wie die einzelnen Versicherungsgesellschaften damit umgehen, ist jedoch nicht einheitlich. Die Grenzwerte können dabei erhebliche Unterschiede aufweisen. Während eine Person mit einem mittleren Wert bei einigen Versicherungen problemlos einen Vertrag abschließen kann, ist es möglich, dass andere Anbieter sie ablehnen. Eine vollständige Ablehnung ist dabei jedoch recht selten. Dies passiert in der Regel nur bei sehr geringen Werten. Vielmehr ist es an der Tagesordnung, dass die Versicherungen dem Vertrag nur unter bestimmten Bedingungen zustimmen – beispielsweise wenn die komplette Jahresgebühr für den Versicherungsschutz bereits im Voraus überwiesen wird.
eVB-Nummer: Wichtig für die Zulassung eines Fahrzeugs
Wenn eine Person ein Auto gekauft hat, muss sie dieses zulassen, bevor sie es nutzen kann. Hierfür ist es jedoch notwendig, bei der Zulassungsstelle die sogenannte eVB-Nummer vorzulegen. Dabei handelt es sich um eine elektronische Versicherungsbestätigung. Ohne diesen Nachweis ist es nicht möglich, das Auto im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen. Aus diesem Grund ist es gerade nach dem Autokauf sehr wichtig, die Kfz-Versicherung möglichst schnell abzuschließen.
Doch hierbei kann die Schufa-Auskunft Probleme bereiten. Da die Versicherer zunächst eine Bonitätsprüfung vornehmen, stellen sie bei einem negativen Eintrag die eVB-Nummer nicht aus. In der Regel ist es zwar dennoch möglich, einen Versicherungsschutz und damit die benötigte Nummer zu erhalten. Allerdings kann es bei einem negativen Schufa-Eintrag zu einigen Verzögerungen kommen. Daher kann es recht lange dauern, bis das neue Fahrzeug die Nutzungserlaubnis erhält.
Recht auf Mindestdeckung mach Vertragsabschluss fast immer möglich
Die Haftpflichtversicherung für das Auto ist verpflichtend. Ohne Versicherungsschutz ist es nicht erlaubt, ein Fahrzeug zu führen. Um zu verhindern, dass viele Menschen ohne diesen elementaren Versicherungsschutz bleiben, hat der Gesetzgeber entsprechende Vorschriften dazu erlassen. Nach dem Pflichtversicherungsgesetz ist es nicht erlaubt, einen entsprechenden Antrag auf eine Haftpflichtversicherung für die Teilnahme am Straßenverkehr ohne triftigen Grund abzulehnen. Ein negativer Schufa-Eintrag zählt dabei nicht als anerkannter Grund.
Die Versicherer dürfen den Antrag nur in folgenden Fällen ablehnen:
- bei Drohung oder arglistiger Täuschung
- bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
- Antragsteller bezahlt den ersten Versicherungsbeitrag nicht
- Beitragsrückstände
- beim Eintritt eines Versicherungsfalls
Sollte keiner dieser Gründe zutreffen, kann der Antragsteller sein Recht auf den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung einfordern. Die Versicherungsgesellschaft muss dem zustimmen und die Versicherung ausstellen.
Teil- und Vollkaskoversicherung bei schlechtem Schufa-Score nur schwer möglich
Das beschriebene Recht auf Mindestdeckung gilt jedoch nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung (sowie für alle weiteren Pflichtversicherungen). Wenn hingegen eine Teil- oder eine Vollkaskoversicherung erwünscht ist, trifft dies nicht zu. In diesen Fällen sind die Versicherungsunternehmen nicht dazu verpflichtet, den Antragsteller zu versichern. Das bedeutet, dass bei einem negativen Schufa-Eintrag die Aussicht darauf, eine entsprechende Versicherung abzuschließen, ausgesprochen gering ist.
Die Folge daraus ist, dass lediglich eine Haftpflichtversicherung möglich ist, die bei einem selbstverschuldeten Unfall die anderen Verkehrsteilnehmer entschädigt. Dabei ist das eigene Fahrzeug jedoch nicht abgedeckt. Das hat zur Folge, dass erhebliche Lücken im Versicherungsschutz bestehen. Deshalb stellt die Fahrt mit dem eigenen Auto ein erhebliches Risiko dar.
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So lässt sich die Abfrage umgehen
Ein negativer Schufa-Eintrag bedeutet für die Betroffenen jedoch nicht automatisch, dass sie auf einen umfassenden Schutz durch eine Voll- oder Teilkaskoversicherung verzichten müssen. Denn auch hierfür gibt es Lösungsmöglichkeiten. Ein sehr einfacher Trick besteht darin, die Versicherung einfach auf eine andere Person auszustellen. Jede beliebige Person kann ein Fahrzeug versichern – unabhängig davon, ob es sich dabei um den Halter handelt oder nicht. Das bedeutet, dass es meistens problemlos möglich ist, die Probleme, die durch den negativen Schufa-Eintrag entstehen, zu umgehen.
Besonders einfach ist es, wenn Familienmitglieder die Versicherung des Fahrzeugs übernehmen. Wenn ein vertrauensvolles Verhältnis zum Ehepartner, zu volljährigen Kindern, zu Eltern oder zu Geschwistern besteht, sollte es kein Problem darstellen, die Versicherung auf den Namen eines Familienangehörigen abzuschließen. So lässt sich fast immer eine Person finden, bei der kein negativer Schufa-Eintrag besteht. Manchmal ist es auch möglich, einen guten Freund zu fragen, ob er nicht die Versicherung auf seinen Namen abschließen kann.
Spezialisierte Anbieter für Kfz-Versicherung ohne Schufa
Die Versicherung auf den Namen einer anderen Person abzuschließen, bei der kein negativer Schufa-Eintrag vorhanden ist, ist sehr einfach. Allerdings treten immer wieder Fälle auf, bei denen sich kein Familienangehöriger und kein Freund hierzu bereiterklärt. Das macht die ganze Sache zwar etwas komplizierter, doch ist es in der Regel dennoch möglich, das Fahrzeug zu versichern.
Denn es gibt einige Anbieter, die sich auf die Kfz-Versicherung ohne Schufa spezialisiert haben. Ein Beispiel hierfür ist https://kfzversicherungohneschufa.de. Dieses Portal bietet einen Vergleichsrechner an, bei dem nur Versicherungen aufgeführt sind, die keine Schufa-Auskunft einholen. Das gibt dem Antragsteller die Sicherheit, dass er trotz negativen Eintrags angenommen wird.
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