Richtig vorsorgen: Finanzielle Planung und Vollmachten für die Ehe

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Heiraten im Mai ist eine schöne Tradition, aber viele Paare sind überrascht zu erfahren, dass ihr Vermögen nach der Hochzeit nicht automatisch auch dem Partner gehört. Insbesondere bei Immobilien oder größeren Geldbeträgen kann dies zu unerwarteten Konsequenzen führen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, hat die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) wertvolle Tipps für die finanzielle Situation in einer Ehe nach der Heirat zusammengestellt. Eine Möglichkeit der Absicherung ist die rechtzeitige Erstellung von Vorsorgevollmachten und Bankvollmachten, um im Ernstfall Entscheidungen für den Partner treffen zu können.

Ehe und Vermögen: Keine automatische Vermögensübertragung nach der Heirat

Die Vorstellung, dass das eingebrachte Vermögen nach der Heirat automatisch dem Partner gehört, ist weit verbreitet. Jürgen Buck, Vorstand der GVI, warnt jedoch davor, dass dies nicht der Fall ist. Insbesondere bei Immobilien oder größeren Geldbeträgen kann dies zu unerwarteten Konsequenzen führen. Im Todesfall des Partners, der das Vermögen besitzt, erbt der andere Partner nach der gesetzlichen Erbfolge. Es gibt zwar einen Freibetrag und einen Versorgungsfreibetrag, jedoch müssen Beträge über diesen versteuert werden.

Handeln im Sinne des Partners: Wichtigkeit einer Patientenverfügung

Um auch in gesundheitlichen Notfällen abgesichert zu sein, ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorgevollmachten und Bankvollmachten zu erstellen. Diese ermöglichen es, im Ernstfall Entscheidungen für den Partner zu treffen, wenn er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Zusätzlich empfiehlt Jürgen Buck die Erstellung einer Patientenverfügung, um auch im Krankenhaus oder im Pflegeheim im Sinne des Partners handeln zu können. Eine umfassende finanzielle Planung und Vorsorge ist daher unerlässlich.

Jürgen Buck empfiehlt trotz Notvertretungsrecht Patientenverfügung zu erstellen

Seit dem 1. Januar 2023 haben Ehepartner ein Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten für einen Zeitraum von 6 Monaten. Das bedeutet, dass der Ehepartner in medizinischen Angelegenheiten Entscheidungen treffen kann, wenn der andere Partner dazu nicht in der Lage ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Notvertretungsrecht keine Patientenverfügung ersetzt. Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen für medizinische Behandlungen festzuhalten und sicherzustellen, dass diese respektiert werden. Daher wird empfohlen, sowohl das Notvertretungsrecht als auch eine Patientenverfügung zu haben, um Ihre Entscheidungen im Ernstfall durchzusetzen.

Die finanzielle Absicherung in der Ehe: Vorsorge ist unerlässlich

Die finanzielle Situation nach der Hochzeit kann für viele Paare eine unerwartete Herausforderung darstellen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, frühzeitig finanzielle Vorkehrungen zu treffen. Eine umfassende finanzielle Planung sowie die Erstellung von Vorsorgevollmachten, Bankvollmachten und einer Patientenverfügung sind daher unverzichtbar, um die eigenen Wünsche und Vorstellungen zu sichern. Weitere Informationen und wertvolle Tipps zum Thema „Heirat und Finanzen“ finden Sie auf der Webseite www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“.

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