Auto geklaut im Urlaub – und jetzt?

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Fahren Sie mit dem eigenen Auto in den Urlaub, sind Sie flexibel und können selbst bestimmen, wo Sie Ihre freie Zeit verbringen. Zudem müssen Sie sich nicht auf neue Mietwagen einstellen. Doch was ist, wenn das Auto nicht mehr dort steht, wo sie es abgestellt haben? Erfahren Sie hier, was Sie tun sollten, wenn Ihr Auto im Urlaub gestohlen wurde.

Vorgehensweise bei einem Autodiebstahl im Ausland

  1. Fällt Ihnen auf, dass Ihr Auto geklaut wurde, bewahren Sie zunächst einmal Ruhe. Gehen Sie sicher, dass Sie Ihr Auto wirklich dort abgestellt haben, wo sie es vermuten. In einigen Urlaubsorten kann es sein, dass viele Straßen gleich aussehen und Sie das Auto vielleicht doch in der Nebenstraße abgestellt haben.
  2. Ist das Auto immer noch unauffindbar und Sie sind sich sicher, dass Sie Ihr Auto dort abgestellt haben, suchen Sie die Polizei vor Ort auf. Möglicherweise wurde das Auto lediglich abgeschleppt, weil Sie falsch geparkt haben.
  3. Wurde das Auto tatsächlich gestohlen, dann erstatten Sie Anzeige bei der örtlichen Polizei. Dafür benötigen Sie in der Regel Ihren Ausweis und den Fahrzeugschein. Gehen Sie sicher, dass Sie nur Dokumente unterschreiben, die Sie auch verstehen. Schalten Sie im Zweifel einen Rechtsanwalt ein.
  4. Darüber hinaus sollten Sie eine Liste anfertigen, in der Sie erfassen, welche Wertgegenstände sich im Auto befanden. Wertsachen sind zum Beispiel Schmuck oder Bargeld. Diese können Sie bei Ihrer Hausratsversicherung melden. Befanden sich Kreditkarten oder Smartphones im Auto, lassen Sie diese sperren.
  5. Informieren Sie danach Ihre Autoversicherung über den Diebstahl, denn diese kommt für den Schaden auf. Ist das Auto geleast, dann informieren Sie auch den Leasinggeber.
  6. Als Letztes müssen Sie das gestohlene Fahrzeug noch beim Straßenverkehrsamt abmelden, um keine Steuern und Versicherung mehr zu zahlen. Dafür benötigen Sie neben beiden Zulassungsbescheinigungen auch die Diebstahlsanzeige der Polizei. Nun warten Sie auf das weitere Vorgehen. In dieser Zeit können Sie sich ein Mietwagen nehmen und sich mithilfe eines Schutzbriefes und der Versicherung darum kümmern, dass Sie wieder nach Hause kommen. Viele Versicherungen bieten Ihnen eine kostenfreie Rückholung an.

Wer kommt für den Autodiebstahl auf?

Wird Ihr Auto im Ausland gestohlen, zahlen in der Regel Teilkasko und Vollkasko bei einem Autodiebstahl, sofern der Wagen abgeschlossen war und wahre Aussagen über den Diebstahl gemacht wurden. Stellt die Versicherung fest, dass falsche Aussagen vorliegen, kann der Versicherungsschutz ganz entfallen.

Fällt Ihnen auf, dass Ihr Auto geklaut wurde, bewahren Sie zunächst einmal Ruhe. (Foto: AdobeStock - 172531 phpetrunina14)

Fällt Ihnen auf, dass Ihr Auto geklaut wurde, bewahren Sie zunächst einmal Ruhe. (Foto: AdobeStock – 172531 phpetrunina14)

Denken Sie daran, dass nur eine Voll- oder Teilkaskoversicherung für den Schaden aufkommt – eine Kfz-Haftpflichtversicherung tut dies nicht. In der Regel kommt die Versicherung dann auch nur für den Wiederbeschaffungswert auf. Das bedeutet, dass nur der Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Diebstahls versichert ist. Den Wert ermittelt ein Sachverständiger. Ist das Auto gemietet, ist es meist komplett versichert. In welcher Höhe der Schaden übernommen wird, ist in den Versicherungsbedingungen geregelt.

Übrigens: Für Wertgegenstände im Auto kommt nicht die Kaskoversicherung auf, sondern die Hausratversicherung – sofern Sie eine Außenversicherung abgeschlossen haben. Elektronische Geräte wie Kameras und Handys sind in dieser Versicherung jedoch meist nicht versichert. Ob die Hausratversicherung für den Diebstahl aufkommt, hängt auch davon ab, ob grob fahrlässig gehandelt wurde oder die Wertgegenstände sichtbar im Auto platziert wurden. Steckte zum Beispiel der Autoschlüssel noch, zahlt die Versicherung für den Schaden nicht und der Versicherungsschutz ist erloschen.


Was passiert wenn das Auto wiedergefunden wurde?

Wird das Auto wiedergefunden, können Sie erst einmal aufatmen. Nun kommt es darauf an, in welchem Zustand sich das Fahrzeug befindet. In der Regel übernimmt die Kaskoversicherung die Schäden an Ihrem Wagen, die durch den Diebstahl verursacht wurden. Das Auto muss meist am Fundort abgeholt werden. Wird der Wagen in den nächsten vier Wochen nach dem Diebstahl gefunden, müssen Sie es wieder an sich nehmen und anmelden.

Meist ist in dieser Zeit auch die Summe von der Versicherung noch nicht zurückerstattet worden. Ist dies doch schon geschehen, stimmen Sie sich mit Ihrem Versicherer ab. Hat Ihr Fahrzeug einen Totalschaden, dann kommt die Versicherung meist für den Wiederbeschaffungswert auf – allerdings nur, wenn Sie nicht fahrlässig gehandelt und so den Diebstahl ermöglicht haben.

Wurde das Auto tatsächlich gestohlen, dann erstatten Sie Anzeige bei der örtlichen Polizei. (Foto: AdobeStock - 160464973 phpetrunina14)

Wurde das Auto tatsächlich gestohlen, dann erstatten Sie Anzeige bei der örtlichen Polizei. (Foto: AdobeStock – 160464973 phpetrunina14)


Tipps für den Diebstahlschutz

  • Das Auto in eine abschließbare Garage stellen oder auf kameraüberwachte Parkplätze
  • Fenster und Türen schließen
  • Das Auto immer abschließen und den Schlüssel nicht stecken lassen
  • Lenkradschloss, Lenkradkralle oder Parkkralle nutzen
  • Wertsachen und Hausrat nicht offensichtlich platzieren, sondern mitnehmen
Lenkradschloss, Lenkradkralle oder Parkkralle nutzen (Foto: AdobeStock - 615237427 Editorial_Use_Only)

Lenkradschloss, Lenkradkralle oder Parkkralle nutzen (Foto: AdobeStock – 615237427 Editorial_Use_Only)


Fazit

Wurde Ihr eigenes Auto im Urlaub gestohlen, kann dies die freien Tage ganz schön stressig machen. Bleiben Sie jedoch ruhig und vergewissern Sie sich, dass wirklich ein Autodiebstahl vorliegt. Erstatten Sie dann in Ruhe Anzeige bei der Polizei und melden Sie den Diebstahl Ihrer Kaskoversicherung umgehend. Diese kommt für den Schaden auf – sofern Sie es den Autodieben nicht leicht gemacht und das Auto mit Autoschlüssel offen stehengelassen haben.

Für Wertgegenstände kann die Hausratversicherung aufkommen. Diese kommt aber meist nicht für Gegenstände wie Smartphones oder Kameras auf, wenn sie von den Autodieben gestohlen wurden. Vergessen Sie nicht, das Auto beim Straßenverkehrsamt abzumelden und klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob diese es ermöglicht, Sie aus dem Urlaub wieder nach Hause zu holen. Ein Autodiebstahl ist zwar unangenehm, aber mit der richtigen Versicherung regelbar. Zudem werden dank verbessertem technischen Schutz laut ADAC immer weniger Autos gestohlen.

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