Die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG, eingereicht im Namen von ca. 2.800 Verbrauchern durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), nähert sich ihrer Entscheidung. Am 28. März 2024 wird das Oberlandesgericht Stuttgart über den Fall urteilen. Bereits bei der zweiten Verhandlung im September 2023 äußerte der Vorsitzende Richter, Thilo Rebmann, vorläufige Einschätzungen, die auf unzulässige Abschalteinrichtungen in den betroffenen Fahrzeugen hindeuteten. Es wurde sogar vermutet, dass Mercedes absichtlich und sittenwidrig gehandelt haben könnte. Die Anwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer, die den vzbv in diesem Verfahren vertritt, ist zuversichtlich, dass die Verbraucher eine positive Entscheidung in der Klage erwarten können.
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EuGH und BGH: Verbraucher haben bessere Erfolgsaussichten gegen Mercedes
Die neuen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) haben die Situation für Verbraucher stark verbessert. Insbesondere der BGH hat die Anforderungen für Schadensersatzansprüche gesenkt, indem er klargestellt hat, dass fahrlässiges Handeln ausreicht. Dies bedeutet, dass Verbraucher nun einfacher gegen mögliche Abschalteinrichtungen in ihren Diesel-Fahrzeugen vorgehen können und eine angemessene Entschädigung fordern können.
Die renommierte Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer betont, dass die Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG beste Aussichten haben. Dies ist vor allem auf die neue Rechtsprechung des EuGH und des BGH zurückzuführen. Insbesondere der BGH hat die Anforderungen für erfolgreiche Diesel-Klagen deutlich gesenkt. Seit dem Urteil vom 26. Juni 2023 reicht es aus, fahrlässiges Handeln nachzuweisen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Vorher war noch der Nachweis von Vorsatz und Sittenwidrigkeit erforderlich. Das Gericht hat klargestellt, dass es die neue Rechtsprechung anwenden wird, was eine positive Entwicklung für die Verbraucher bedeutet und für Mercedes finanzielle Folgen haben könnte.
Chancen auf Schadensersatz für Mercedes-Kunden steigen enorm
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat bei der zweiten Verhandlung Zweifel an der Zulässigkeit der Abschalteinrichtungen in den Motoren der betroffenen Fahrzeuge geäußert. Die EU-Verordnung verbietet Abschalteinrichtungen grundsätzlich, macht jedoch gewisse Ausnahmen möglich. Sowohl der EuGH als auch der BGH haben diese Ausnahmen sehr eng auslegt. Das Gericht in Stuttgart hat deutlich gemacht, dass es die Entscheidungen des BGH nicht in Frage stellen möchte. Dies legt nahe, dass die Abschalteinrichtungen in den Mercedes-Dieselmotoren unzulässig sind. Zudem gibt es Hinweise auf vorsätzliches und sittenwidriges Handeln seitens Mercedes bei den Euro6-Motoren. Bereits drei Mitarbeiter von Mercedes wurden strafrechtlich belangt, und das Gericht verlangt nun weitere Informationen von Mercedes.
Auswirkungen auf weitere Diesel-Klagen: Urteil gegen Mercedes könnte wegweisend sein
In der Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG haben Verbraucher gute Chancen auf Schadensersatz. Das Gericht hat Hinweise auf unzulässige Abschalteinrichtungen in den Motoren gefunden. Dies könnte zu einer Verurteilung aufgrund fahrlässigen Handelns führen, was im Einklang mit der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht. Schadensersatzansprüche zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises sind laut BGH möglich. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Mercedes aufgrund vorsätzlichen und sittenwidrigen Handelns verurteilt wird, was zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrags führen könnte. Ein Urteil gegen Mercedes könnte auch Auswirkungen auf andere Diesel-Klagen gegen den Autobauer haben, da andere Gerichte sich an der Musterentscheidung orientieren könnten.