Bis 2030 benötigt Deutschland fünf bis sechs Millionen Wärmepumpen. Eine Forcierung des Ausbaus erwarten viele von der EEG-Novelle. Das dürfte den Zubau an Wärmepumpen deutlich anschieben.
Bundesregierung beschließt Abschaffung der EEG-Umlage
Versprochen wird manches, gehalten weniger. Das Statement der Ampelkoalition zur damals versprochenen Abschaffung der EEG-Umlage wurde daher sehr erfreut aufgenommen. Bis 1. Juli 2022 soll der Vorgang abgeschlossen sein, die getroffenen Maßnahmen lassen dies realistisch erscheinen. Strom soll damit für nicht privilegierte Kunden um 3,723 Cent pro Kilowattstunde günstiger werden. Mehr noch sparen die Endverwender: für sie sinkt der Preis der Kilowattstunde um 4,43 Cent. Jährlich kommen bei einem Stromverbrauch von 3.500 kWh so bis zu 190 Euro zusammen. Man erwartet, dass die Entlastung für die Kunden bereits sehr kurzfristig greift. Eine gesetzliche Absicherung der Senkung der Strompreise für Letztverbraucher zur zweiten Jahreshälfte 2022 wird ebenfalls angestrebt. Die Bundesregierung hat dafür einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Wenn Energie für Verbraucher günstiger werden soll, kann dies nur durch die EEG-Novelle geschehen.
Jahresverbrauch | Einsparung pro Jahr für privilegierte Kunden |
Einsparung pro Jahr für Endverwender |
Einsparung für einen 1-Personen-Haushalt |
---|---|---|
1.250 kWh | 46,54 Euro | 55,38 Euro |
1.500 kWh | 55,85 Euro | 66,45 Euro |
1.750 kWh | 65,15 Euro | 77,53 Euro |
2.000 kWh | 74,46 Euro | 88,60 Euro |
2.250 kWh | 83,77 Euro | 99,68 Euro | Einsparung für einen 2-Personen-Haushalt |
2.500 kWh | 93,08 Euro | 110,75 Euro |
2.750 kWh | 102,38 Euro | 121,83 Euro |
3.000 kWh | 111,69 Euro | 132,90 Euro |
3.250 kWh | 121,00 Euro | 143,98 Euro |
3.500 kWh | 130,31 Euro | 155,05 Euro | Einsparung für einen 3-Personen-Haushalt (Familie) |
3.750 kWh | 139,61 Euro | 166,13 Euro |
4.000 kWh | 148,92 Euro | 177,20 Euro |
4.250 kWh | 158,23 Euro | 188,28 Euro |
4.500 kWh | 167,54 Euro | 199,35 Euro |
4.750 kWh | 176,84 Euro | 210,43 Euro |
5.000 kWh | 186,15 Euro | 221,50 Euro |
Veränderungen auf dem Strommarkt
Die Kosten für Energie werden weiter steigen und die Verbraucher belasten, wenn der Strompreis auf dem derzeitigen Niveau verharrt oder noch höher steigt. Die Versorger reichen die höheren Erzeugungskosten an die Verbraucher weiter, denen nichts anderes übrig bleibet, als die Erhöhungen zu akzeptieren.
Erneuerbare Energiequellen sollen ab dem Jahr 2035 nahezu den gesamten Strom in Deutschland liefern. Die EEG-Novelle schafft jetzt die nötigen Voraussetzungen dafür, dass die Stromversorgung tatsächlich auf erneuerbaren Energien fußen kann. Das aktuell geltende EEG 2021 sieht hingegen vor, dass der Bruttostromverbrauch bis 2030 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden kann. Eine Stromerzeugung, die völlig frei von Treibhausgasen ist, muss erst in 2050 vorhanden sein. Deutschland zieht nun mit den USA und Großbritannien mit und hat die klimaneutrale Stromversorgung für 2035 festgelegt.
Das bringt die EEG-Novelle
Die EEG 2023 wird maßgeblich die Stromversorgung Deutschlands bis 2035 auf erneuerbare Energien umstellen. Bereits im Jahr 2030 sollen erneuerbare Energien 80% des Bruttostromverbrauchs decken. Dies soll durch eine Anhebung der Ausbaupfade und Ausschreibemengen für Solar- und Windenergieanlagen möglich werden. Einen Stopp erfahren Umlagen für Eigenverbräuche und Direktbelieferungen und auch die bisher beliebte EEG-Förderung.
Die Nutzung erneuerbarer Energien liegt seit der EEG-Novelle im öffentlichen Interesse und ist auch für die öffentliche Sicherheit relevant. Mit gesonderten Gesetzgebungsverfahren sollen Hemmnisse im Ausbau der Windenergie zu Lande aus dem Weg geräumt werden. Solar-und Windprojekte von Bürgerenergiegesellschaften sind künftig nicht mehr zur Teilnahme an Ausschreibungen verpflichtet. Damit möchte man bürokratische Hindernisse beseitigen.
Mit der Förderung der Biomasse und dort vor allem bei den Spitzenlastkraftwerken setzt man einen weiteren Akzent. So soll Bioenergie gezielt eingesetzt werden, um einen größeren Beitrag als bisher zur Stromversorgung zu leisten.
Die neue Verordnung sieht auch eine Förderung für die Kombination aus erneuerbaren Energien und wasserstoffbasierter Stromspeicherung vor. So will man einen Test ermöglichen für die Speicherung von Energie in Wasserstoff und für die Rückverstromung der im Wasserstoff gespeicherten Energie. Noch im Jahr 2022 soll die betreffende Verordnung erlassen werden.
Die „Besondere Ausgleichsregelung“ wird dann an die Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie angepasst. Diese wird ab jetzt nur noch für die Offshore-Netzumlage und für die KWKG-Umlage benötigt. So wird sie fließend in das Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) übergehen.